Unlauterer Wettbewerb
Oft betrügerisch, hinterlistig. Nicht immer ist es die Konkurrenz, gelegentlich sind es auch eigene Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter. Beispiel: „Unlauteren Wettbewerb“ haben Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes dadurch begangen, dass sie im direkten Kontakt mit den Kunden deren Empfehlungen oder neue Aufgaben am Chef vorbei privat erledigt haben, natürlich mit dem Material, dem Werkzeug und dem Firmen-Kfz des Arbeitgebers. In ähnlicher Weise haben auch Vertriebsverantwortliche eines Maschinenherstellers gehandelt, indem sie der externen Gießerei Aufträge zugeführt, also am Arbeitgeber vorbei gelenkt hatten. Diese „Zusammenarbeit“ führte soweit, dass der Arbeitgeber auf einer Messe plötzlich eine seiner Maschinen sklavisch nachgeahmt auf dem Stand der Gießerei vorgefunden hat. Mit den Konstruktionsplänen war die Gießerei von den Vertriebsmitarbeitern ausgerüstet worden, die durch Gewinnbeteiligung stattliche Nebeneinkünfte erzielen konnten.
Beispiel: Unlauter handelten auch zwei Führungskräfte eines Industrieunternehmens, indem sie bestimmte Lieferanten über lange Zeit bevorzugt haben. Bei unserer Überprüfung haben wir festgestellt, dass deren Ehefrauen genau bei diesen Lieferanten als stille Teilhaber beteiligt waren. Natürlich auch am Gewinn durch die überhöhten Preise, die von ihren Ehemännern geflissentlich akzeptiert wurden.
Rechtliche Betrachtung:
Neben dem Verdacht der Untreue, kann es sich in den genannten Beispielen auch um Verrat von Betriebsgeheimnissen handeln, der nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar ist. Das geschädigte Unternehmen hat finanzielle Einbußen und sogar einen geschädigten Ruf zu befürchten. Es besteht also umfängliches berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts.