Anonyme Hinweisgeber
Unser Tipp: nehmen Sie bitte jeden Hinweis ernst, der Informant meint es gut mit Ihnen und dem Unternehmen.
Im Laufe unserer Tätigkeiten haben wir sehr viele derartige Fälle aufklären können.
In einer solchen komfortablen Situation hat unser Auftraggeber meist einen konkreten Hinweis auf Fehlverhalten, oft richtet sich dieser gegen Innentäter, also Mitarbeiter.
Wir prüfen den Vorwurf und stellen in über 90 % fest, dass der Hinweis im Kern korrekt ist, nicht jedoch immer in allen Facetten. Der Tippgeber verfügt also überwiegend über Insiderwissen, entweder aus eigener Wahrnehmung oder vom Hörensagen.
Die Verantwortlichen im Unternehmen müssen sich in die Pflicht nehmen lassen, wenn sie eine solche Klärung unterlassen. Eine Schadstelle kann abgedichtet werden, weiterer Schaden unterbleibt dort zunächst und der/die TäterIn kann zur Rechenschaft gezogen werden. Das wirkt positiv in alle Richtungen, selbst in Richtung des Hinweisgebers. Er erlebt, dass sich tatsächlich jemand mit dem Tipp beschäftigt hat. Sollte er erneut ein "Leck" am Arbeitsplatz entdecken, können Sie davon ausgehen, dass Sie erneut davon erfahren und handeln können - aber auch nur dann.