Mittelständische Betriebe wie auch Konzerne sind immer wieder durch Abrechnungsbetrug von Außendienstmitarbeitern betroffen.
Zivil-, Arbeitsgerichts- und Strafprozesse sind verloren, wenn die erforderlichen Beweise nicht erbracht werden können.
Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Geheimnisverrat, Produktpiraterie und ungerechtfertigte Fehlzeiten sind sind oft die Folgen.
Durch Computer-Manipulationen sind systematische Unterschlagungen, Sabotagen und zunehmend Wirtschaftsspionage möglich.
Diebstahl, Veruntreuung und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter nehmen ständig zu.
Im B2B-Bereich sind die Budgets für Beziehungsmanagement gut gefüllt.
Ungerechtfertigte Fehlzeiten - getarnt durch Krankmeldungen - sind kein Kavaliersdelikt.
Der Kunde zahlt nicht, obwohl Sie einwandfrei geliefert bzw. geleistet haben.
Das Unternehmens-Know-How verlässt meist „auf Füßen“ den Betrieb – es sind Mitarbeiter, die aus sehr vielfältigen Motiven Geheimnisverrat begehen.
Detektivkosten sind oft bis zu der Höhe erstattungsfähig, soweit sie nach Art und Umfang des Detektiveinsatzes gerechtfertigt sind.
Konsumgüter, Maschinen- und Zulieferteile sowie Medikamente sind von Marken- und Produktpiraterie betroffen.
Mit der Kündigung gehen den Unternehmen nicht nur wichtige Kompetenzen verloren, sondern allzu oft wird auch das Firmen-Know-how illegal vermarktet.
Der wachsende Innovationsdruck und die Öffnung neuer Märkte verschärfen den Wettbewerb.
Die gefährlichste und häufig kriminelle Konkurrenz erwächst, wenn Vertragspartner mit Externen kooperieren oder den Arbeitgeber wechseln.