"Das LG Bremen hat in seinem Beschluss v. 16.11.2015 (1 T 417/15)
bestätigt, dass die Erstattungsfähigkeit von Detektiv-Kosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, auch als vorprozessuale Kosten".
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten auch im Falle einer Verdachtskündigung:
Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.09.2013, Az.: 8 AZR 1026/12
Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten, sofern Aufwand zur Überprüfung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes notwendig war:
OLG Koblenz (Az.: 14 W 757/10) Beschluss vom 29.12.2010
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektivbüro die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.
(Bundesarbeitsgericht Az: 8 AZR 5/97). Hiermit wird auch das BAG- Urteil vom 3.12.85 3 AZR 277/84-BB 1987, 689 bestätigt.