Vertrauensmissbrauch
In unserer Statistik standen bisher diese Delikte lange an erster Stelle. seit etwa 2 Jahren hat das Thema „Verstoß gegen Wettbewerbsverbot“ dem Diebstahl den ersten rang abgelaufen.
Diebstahl im Berufsleben findet nach unserer Erkenntnis überwiegend in Gemeinschaft statt. Statistisch zählen wir auch die Unrechtshandlungen diesem Bereich zu, wenn Mitarbeiter im Personalkauf nur begrenzt Ware beziehen können und der Bedarf auf viele Kollegen verteilt wird, die eigentlich gar keinen Eigenbedarf haben. Auf diese Art und Weise erreichen die Täter trotz der Limitierung ihr Ziel und können die auf diesem Wege beschafften großen Mengen illegal dem Markt zuführen.
Das Zusammenleben allgemein und das Zusammenarbeiten am Arbeitsplatz zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten basiert grundsätzlich auf Treu und Glauben mit den Regelungen für die gegenseitigen Pflichten. Im Arbeitsleben sind dies auf Seiten des Arbeitgebers die Fürsorgepflicht und auf Seiten des Arbeitnehmers die Treuepflicht. Treulosigkeit, Treuebruch (Lug und Trug) verdrängen mehr und mehr die positiven Charaktereigenschaften des Menschen – spätestens nachzulesen in der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik. Allen Einrichtungen in der Wirtschaft zur Verhinderung und/oder Aufklärung sind also bisher nicht wirklich erfolgreich, die Strafverfolgungsbehörden nicht immer zuständig oder wegen deren Publizierung mit Nennung von Ross und Reiter selten gewollt. Der Detektiv als privater Ermittler darf um sein Ziel zu erreichen alles unternehmen, was nicht verboten ist. Die Polizei dagegen darf nur das unternehmen, was ihr ausdrücklich erlaubt ist.
Rechtliche Bewertung:
Die Untreue ist eine Straftat. Sie kann insbesondere vorliegen, wenn Mitarbeiter in die „eigene Tasche“ wirtschaften. Das geschädigte Unternehmen hat ein „berechtigtes Interesse“ an umfassender Aufklärung.
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