Es war kurz vor Weihnachten. Der Mitarbeiter eines Automotiv Unternehmens hatte seine Wohnung bis zum 31. Dezember zu räumen und zu renovieren.
Drei Tage vor dem geplanten Umzug erreichte unseren Auftraggeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Orthopäden, aus der hervorging, dass der Mitarbeiter bis einschließlich 31. Dezember krankgeschrieben sei.
Die Gerüchteküche im Unternehmen ließ deutlich vermuten, dass es sich um eine Scheinkrankmeldung, also Lohnfortzahlungsbetrug, handeln soll. Dies nahm der Personalchef des Unternehmens zum Anlass, eine Überprüfung durchzuführen. Lt. Hinweisen aus der Belegschaft habe sich unsere Zielperson dahingehend geäußert, dass er den Umzug mit Freunden gemeinsam stemmen werde.
Die Krankmeldung eines Orthopäden aber lässt stark vermuten, dass die Beweglichkeit und vor allem schwere Gegenstände zu transportieren nur sehr eingeschränkt oder kaum möglich sind... und jetzt der Umzug?
Wir haben den Auftrag angenommen. Das "Berechtigte Interesse" erschien ausreichend und die Einsätze haben am Vortag des eigentlichen Umzuges begonnen.
Die Zielperson war fleißig mit dem PKW unterwegs, Einkäufe im Supermarkt und mehrmals in Baumärkten. Irgendwelche Behinderungen, Einschränkungen der Beweglichkeit usw. waren nicht erkennbar.
Am Umzugstag waren 2 Detektive früh morgens vor Ort. Die Zielperson hielt sich in der Wohnung auf als ein Leihumzugswagen vorgefahren wurde. Der Fahrer begab sich in das Haus und erschien kurz darauf zusammen mit der Zielperson, bei trugen bereits erste Einrichtungsgegenstände die in den Transporter verstaut wurden.
Die Kosten für einen solchen Leihwagen richten sich nach der Mietdauer. Je schneller der Umzug beendet ist, um so günstiger fallen die Leihgebühren an. Daher ist es sinnvoll, den Fahrer nicht alleine tragen zu lassen.
Im Verlauf der Aktivitäten wurden von beiden Personen auch große Möbel aus der 2. Etage in das Fahrzeug transportiert, insgesamt über eine Dauer von 7 Stunden mit nur wenigen Zigarettenpausen. Am nächsten Tag erfolgte die Ausladung des Umzugsgutes aus dem LKW durch beide Akteure an der neuen Wohnadresse des "kranken" Mitarbeiters. Die Detektive dokumentierten das Geschehen und erstellten einen ausführlichen Schriftbericht für den Auftraggeber.
2 Monate später wurde vor dem Arbeitsgericht dieser Fall verhandelt. Der Mitarbeiter hatte inzwischen die Kündigung von seinem Arbeitgeber -unserem Auftraggeber- erhalten und dagegen die Kündigungsschutzklage eingereicht.
Der Versuch die Kündigung unwirksam werden zu lassen scheiterte aufgrund des Detektivberichtes und der vor Gericht präsentierten Fotos. Damit wurde rasch jedwede Verharmlosung seiner Aktivitäten bei dem Umzug entlarvt, es waren ja tatsächlich mehr als nur die eingeräumten leichten 2 Einkaufstüten die unsere Zielperson über 7 Stunden transportiert haben wollte.
Unser Einsatz wurde mit dieser Feststellung vom Auftraggeber gestoppt. Schade, denn wir hätten gern noch zur Vervollständigung den Ausladevorgang und die Renovierungsarbeiten erlebt und ebenfalls dokumentiert...
Hin und wieder sparen unsere Auftraggeber an der falschen Stelle. Aus der Erfahrung wissen wir, vor den Arbeitsgerichten sollte mit "Kanonen auf Spatzen...". Es zahlt sich im Ergebnis/Urteil aus, auch für eine tragfähige Vergleichsbasis zur erheblichen Reduzierung des Abfindungsverlangens.
Ein Tatsachenbericht von DETEKTIVE K O C K S - Ihre diskreten Beweisermittler.
Gern übersenden wir Ihnen unser MERKBLATT "Schutz vor ungerechtfertigter Krankmeldung".
Anm.
Detektivkosten sind oft erstattungsfähig, gem. § 91 ZPO