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Geheimnisverrat

Die Ziele sind bekannt: U. a. Forschungsgegenstände, Amtsgeheimnisse/Dienstgeheimnisse, Neuigkeiten. Das Unternehmens-know-how verlässt meist „auf Füssen“ den Betrieb – es sind Mitarbeiter, die aus sehr vielfältigen Motiven Geheimnisverrat begehen. Die älteste Form besteht in Arbeitsplatzwechseln – einerseits bei Einstellung eines wichtigen neuen Mitarbeiters sehr willkommen, andererseits bei Ausscheiden des eigenen Personals unangenehme Folge.


Rechtliche Bewertung:
Abhängig von den Bedingungen des Einzelfalles kann es sich um Vorlagenmissbrauch handeln, der nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar ist. Hier kann neben dem Recht auf außerordentliche Kündigung auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen


Ablauf der Beweisberatung

Gerüchte

Gemunkel, Nachrede, Nachricht, Neuigkeit, „Gerüchteküche“. Mitunter böswillig falsche Gerüchte oder gar Anschuldigungen in die Welt gesetzt, können die Glaubwürdigkeit, Kreditwürdigkeit, Ehre von Menschen verletzen. Sofern der Verursacher/die Verursacherin ermittelt werden kann, bieten sich rechtliche Schritte an.

Rechtliche Bewertung:
Das Opfer von böswilligen Anfeindungen in Form von übler Nachrede oder Verleumdung hat ein „berechtigtes Interesse“ daran die Quelle ausfindig zu machen.


Ablauf der Beweisberatung

Geschäftsgeheimnis

Eine neue gesetzliche Regelung ist in Arbeit, aufgrund der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Knackpunkt u.a. der rechtmäßige Geheimnis-Inhaber hat bei Verfolgung von Verrat nachzuweisen, dass er die Geheimhaltung sichergestellt hatte...


KOCKS prüft im Vorfeld oder bei Verdacht von Missbrauch. Dies sind Maßnahmen die auch schon im Rahmen der Compliance wichtig sind.