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Kapitalanlagebetrug

Es vergeht wohl kaum ein Monat, in dem in Deutschland nicht wieder ein Kapitalanlagebetrüger mit seiner Masche endlich scheitert. Oft funktioniert ein ausgeklügeltes System (Schneeball) über einen gewissen Zeitraum. Wenn aber der Nachschub durch neue Anleger nicht mehr so kräftig sprudelt, können Renditezusagen nicht eingehalten werden. Detektive KOCKS überprüfen Anlageversprechen: z. B. angeblich sprudelnde Ölquellen, lupenreine Diamanten, hochverzinste Renditen sonstiger Art – etwa durch Währungstausch oder (Schrott-) Immobilien.


Besonders dreist empfinden wir die Masche, dass enttarnte Kapitalanlagebetrüger sich im Nachhinein bei ihren Opfern anbieten, die versteckten Vermögenswerte der Täter wieder aufzufinden…


Rechtliche Betrachtung:
Wer gegenüber einer größeren Anzahl von Personen vorteilhafte Aspekte von Anlagemöglichkeiten vorspiegelt, macht sich des Kapitalanlagenbetruges bzw. Prospektbetruges strafbar. Geschädigte haben berechtigtes Interesse an umfassender Aufklärung von Sachverhalten und Hintergründen.


Ablauf der Beweisberatung

Know-How

aus über 60-jähriger Beweis- und Ermittlungserfahrung in einer Wissendatenbank erfasst, in Präventiv-Instrumenten berücksichtigt sowie durch unse EDV ROGER (Rechner-Optimiert-Gestützte-ERmittlungen) fallspezifisch einsetzbar.

Know-How-Schutz

Wenn Firmen Geheimnisse zur Konkurrenz wandern...


Wir erleben seit ca. 3 Jahren verstärkt einen Trend in unseren Geschäftsbüchern. Es ist festzustellen, dass vermehrt Personal- und Geheimnisplünderungen im großen Stil vorgenommen werden.


Triebkräfte sind meist Geschäftspartner oder Führungspersonen, die sich z.T. in größeren Gruppen mit wichtigen Mitarbeitern und selbst nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit vom Wettbewerb abwerben lassen oder sich schnurstracks in die Selbstständigkeit und damit in direkte Konkurrenz zum ehemaligen Arbeitgeber begeben. Natürlich mit allen erforderlichen Details wie Kundendaten, Lieferanten-Konditionen etc. Und natürlich unter Missachtung von vertraglichen und gesetzlichen Fristen!


Bei solchen Wechseln wird der neue Wirkungskreis meist verschwiegen oder verschleiert.


Die Folgen sind:


•der neue Anbieter im Markt ist in der Lage, sofort von "null auf hundert" das Geschäft aufzunehmen und
•am früheren Arbeitsplatz entstehen Lücken, außer im Personalbereich mindestens auch im Umsatz - denn die Kunden entscheiden sich mehrheitlich für die günstigeren Konditionen des neuen Anbieters.
Hilfe kommt von KOCKS: Der Sachverhalt wird für die arbeitsrechtliche Klärung, für zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz untermauert und die schnelle Beschäftigung ehemaliger Mitarbeiter bei der Konkurrenz möglichst gerichtlich verhindert.


Auch diese Detektivkosten sind oft erstattungsfähig.

Korruption

Der Gesetzgeber hat vor Korruption einen Riegel vorgeschoben. Große Firmen haben gelernt, dass damit keine Geschäfte mehr zu machen sind. Was bleibt sind die alltäglichen "Geschenke/Annehmlichkeiten" usw. die hauptsächlich in KMU-Kreisen eine Rolle spielen. Fatal an der Sache ist die Folge: Geschenke, Annehmlichkeiten, Vorteile jeder Art verursachen dem Schenker (z.B. einem Lieferanten) zusätzliche Kosten. Die kann er nur aus seinen Einnahmen realisieren und die wiederum stammen hauptsächlich von der Firma in der der Vorteilnehmer beschäftigt ist.


Wenn also Mitarbeiter Vorteile annehmen, werden diese in der Hauptsache von ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das kann dort keiner gerne haben. Es entstehen Abhängigkeiten und nach der "Regel von Gier" wollen alle Nutznießer stets mehr mit diesem System erzielen.

Krank feiern

Hier sprechen wir vom Lohnfortzahlungsbetrug und bringen damit das Problem auf den Punkt, wenn Mitarbeiter länger als 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus dem Unternehmen fern bleiben, ohne das tatsächlich ein gesundheitlicher Grund dafür vorliegt. Der Arzt wird getäuscht, der Arbeitgeber wird getäuscht und die Versicherung betrogen. Eine Spirale die sich immer schneller und immer weiter dreht, will doch im Betrieb der Kollege auch irgendwann einmal in den Genuss von Freizeit kommen… Schlechtes Beispiel macht bekanntlich Schule.


Gelegentlich reagiert die Unternehmensführung nicht oder nicht rechtzeitig. Wir haben auf Drängen von Betriebsräten/Personalvertretungen veranlasst den Auftrag erhalten und zur Klärung der Störung schnell helfen können.


Nach einer Untersuchung eines Detektiv-Verbandes entstehen der Wirtschaft jährlich hierdurch mindestens 15 Millionen Euro Schäden und dieses Übel geht nicht selten einher mit Schwarzarbeit, dies nicht selten mit Hilfe von Werkzeug und Material des Arbeitgebers.


Mehr zu: krank feiern

Kunden-Vorteil

Das Know-how aus über 55 Jahren Praxis in investigativen Maßnahmen, das langjährige Vertrauen unserer Bestandskunden, die hohe Quote der Empfehlungen, die bewährten Teams im Durchschnittsalter von 47 Jahren, die Zugehörigkeit zu nationalen, europäischen und internationalen Berufsverbänden und der dort nachgewiesenen Sachkunde sind nur einige der Garanten, die sich als Vorteile für unsere Kunden von morgen durch schnelle und gezielte Auftragsvermittlung, saubere und prüfbare Abrechnung erweisen. Die Abrechnung nach Auftragsende erfolgt „nach Aufwand“ wobei weder Mindeststunden noch pauschale Spesen oder pauschale Mindestkilometer pro Einsatzzeit bei Detektive KOCKS anfallen.


Mehr zu: Kundenvorteile

Kündigung

Die Erhebung personenbezogener Daten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG) kann zulässig sein, wenn dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (Kontrolle der Pflichterfüllung, Aufdeckung einer Pflichtverletzung etc.) . Zu diesen Pflichtverletzungen zählen unter anderem Konkurrenztätigkeit, das Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und im Beschäftigungsverhältnis begangene Straftaten.