Gerüchte
Gemunkel, Nachrede, Nachricht, Neuigkeit, „Gerüchteküche“. Mitunter böswillig falsche Gerüchte oder gar Anschuldigungen in die Welt gesetzt, können die Glaubwürdigkeit, Kreditwürdigkeit, Ehre von Menschen verletzen. Sofern der Verursacher/die Verursacherin ermittelt werden kann, bieten sich rechtliche Schritte an.
Rechtliche Bewertung:
Das Opfer von böswilligen Anfeindungen in Form von übler Nachrede oder Verleumdung hat ein „berechtigtes Interesse“ daran die Quelle ausfindig zu machen.
Ablauf der Beweisberatung