Referenz zur Aufklärung von Betrug und Unterschlagung
"...Ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass die bei Ihnen beauftragte Video-Überwachung für uns zu einem Erfolg geführt hat. Der betreffenden Mitarbeiterin konnten wir nach Auswertung der Videos diverse Fälle nachweisen, in denen sie die Ware kassiert, aber nicht gebucht hatte. Sie war dabei relativ geschickt vorgegangen: Die Beschäftigte hat regelmäßig den Kunden gegenüber „Theater gespielt“: Es rappelte, ein Bon kam aus der Kasse heraus und dieser wurde dann schnell entsorgt ("Taste Bon-Kopie"). Immerhin konnte sie wohl gut Kopfrechnen…
Manchmal machte sie auch gar nichts und kassierte einfach nur. Und die Kassenlade stand oft offen. Entgegen meiner Anweisung („Jeder Gast bekommt seinen Bon!“) hat kein Gast den Bon erhalten.
Rekord war in nur 6 Minuten ein unterschlagener Gesamtbetrag in Höhe von EUR 16,60 bei 3 Kunden (korrekt gebucht wurden in der Zeit EUR 39,90). Somit wurden 29 % vom Umsatz nicht gebucht.
Ich mag mir nicht die Schadenshöhe ausrechnen bei über 15 Jahren Tätigkeit…"
"...gerne werde ich weiterhin die Überprüfungen durch Sie durchführen lassen."
01/2020
"Von der Beratung zu unserem neuen Thema bis zur Berichterstattung und Rechnungslegung alles sehr gut. Vielen Dank."
S.B., 01/2020"
"...auch wenn das Ergebnis Ihrer Arbeit nicht unseren Verdacht bestätigte, haben Sie exzellente Arbeit geleistet,"
V.S. 10/2019
"Vielen Dank für die gute Arbeit. Von diesem Fall abgesehen werden wir Sie auch in anderen Fällen berücksichtigen."
E., Dresden. - 04/2019
"Vielen Dank für Ihre sehr erfreuliche Mitteilung vom heutigen Vormittag. Auch der Geschäftsführer meiner Mandantin, Herr Dr. B., hat sich sehr über Ihre außerordentlich schnelle und bisher sehr erfolgreiche Arbeit gefreut."
Rechtsanwalt, Berlin - 01/2019
"Auch möchte ich dieses Schreiben zum Anlass nehmen, Ihnen noch einmal ganz herzlich persönlich für Ihren Einsatz in dieser Sache zu danken."
Rechtsanwalt, Hamburg - 01/2019
„Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit“
FA, Frankfurt/Main - 11/2018
"... Wir waren mit den Ergebnissen sehr zufrieden, diese konnten erfolgsbringend verwertet werden."
August 2018
"...danke für die Unterlagen. Die Mandantin ist zufrieden; weitere Ermittlungen sind nicht notwendig. Ich bitte um Rechnungstellung."
Rechtsanwalt T. - 01/2018
"Zunächst einmal herzlichen Dank für die schnelle, unkomplizierte und erfolgreiche Unterstützung! Wir analysieren die Ergebnisse und kommen dann gegebenenfalls noch einmal auf Sie zu. Weiterhin erwarten wir Ihre Abrechnung dann in den nächsten Tagen."
31.03.2017
„...die bei Ihnen beauftragte Videoüberwachung...für uns zu einem Erfolg geführt hat. Vielen Dank auch an das Team...professionelle Arbeit! Vielen Dank.“
AöR, N. - 02/2017
"Ich bedanke mich ganz ausdrücklich und herzlich für die immer ergebnisorientierte, zielführende und vertrauensvolle Zusammenarbeit."
03.08.2016
Wie wichtig Prävention ist hat die Zusammenarbeit per Rahmenvertrag mit unserem Kunden über viele Jahre gezeigt. Für seinen hochsensibelen Bereich waren alle Bewerber vor der Einstellung zu überprüfen. Dabei ergaben sich auch Hinweise auf unwahre Angaben (dreiste Lügen) sowie Urkunden-Fälschungen. Durch diese Kenntnis konnten unternehmerische Risiken verhindert werden.
Der Auftraggeber verabschiedete sich schriftlich nach Strukturveränderungen in seinem Unternehmen u.a. mit den Worten:
"Ich danke Ihnen herzlich für die gute und langjährige Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles Gute."
Herr V., Juni 2015
„Sehr gute Betreuung, passgenaue Lösungsvorschläge, absolut diskret. Das Ergebnis hat sehr gut zur Lösung des Problems verholfen.“
Firma P., M. - 06/2015
„Ganz herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung“
L. AG, W. - 02/2015"
...mich für die gute Zusammenarbeit über die letzten 13 Jahre zu bedanken.“
W., M. - 01/2015
"Anfang 2008 hatten wir mit Ihrem Unternehmen im Rahmen eines Projektes zusammengearbeitet. Nun sucht ein Kollege für seinen Mandanten eine renommierte Detektei im Bereich Personenobservation (vermutlich Mitarbeiter im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Schritte)
Da wir damals gute Erfahrungen mit Ihnen gemacht haben, frage ich bei Ihnen nach, ob Sie auch in.......tätig sind."
München, den 16.12.2014
„...sofern sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal die Gelegenheit zur Zusammenarbeit ergibt, kommen wir...gern noch einmal auf Sie zurück.“
Firma V., D. - 05/1999
„...gerne bestätige ich Ihnen, dass ich mit den von Ihnen durchgeführten Ermittlungen voll und ganz zufrieden bin. Sowohl die Auftragsabwicklung als auch die Berichterstattung entsprachen voll und ganz meinen Vorstellungen. Ich werde auch in der Zukunft Sie, falls nötig, gern wieder einsetzen.“
Herrn D., M. - 04/1990
„Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Herrn Lotze vom Detektiv-Institut Kocks GmbH haben wir verschiedentlich warenzeichen- und wettbewerbsrechtliche Aufgaben miteinander zufrieden stellend klären können.
Die Firma Kocks hat sich hierbei als verlässlicher Partner erwiesen; die Mitarbeiter sind im Bedarfsfall häufig auch recht kurzfristig für unsere Einsätze von anderen Aufgaben freigestellt worden. Hervorzuheben ist die qualifizierte technische Ausstattung, die auch schwierige Ermittlungen ermöglicht.
Unsere Kanzlei ist auf den gewerblichen Rechtsschutz einschließlich des Pressevertriebs spezialisiert. Mit der Firma Kocks haben wir in diesem Rahmen verschiedene Aufgaben für ein namhaftes Verlagshaus sowie Zeitungs- und Zeitschriftengrossisten zum Teil recht komplizierte Fälle lösen können.
Für uns ist von großer Bedeutung, dass die Firma Kocks ihre Mitarbeiter weit verzweigt stationiert hat und wir deshalb mit diesem einen Partner alle unsere Probleme in diesem Bereich abwickeln können, ohne bei Ortsverschiebung jeweils neue Verbindungen eingehen zu müssen.
In allen Fällen ist bisher von der Firma Kocks die Diskretion vollständig gewahrt worden, die erzielten Ergebnisse haben dazu beigetragen, im jeweiligen Fall unseren Mandanten zu helfen, Schaden abzuwenden, rechtzeitig durch wichtige Informationen Schäden zu vermeiden bzw. dazu beizutragen, dass der von uns vertretene Rechtsstandpunkt durchgesetzt werden konnte.
Wichtiges Kriterium bei der Einschaltung war auch die Möglichkeit der Erstattung von Detektivkosten im Rahmen des Schadenersatzes.“
RA Dr. L., H. - 01/1987
„Sie haben für uns einen Auftrag mit vollem Erfolg erledigt, und wir bescheinigen Ihnen gern, dass wir mit der Planung und der Art, wie Sie die Dinge angefasst haben, sehr zufrieden waren.
Sofern – was wir für uns nicht hoffen wollen – wieder einmal etwas vorfällt, werden wir gern auf Sie zurückkommen.“
Firma K., H. - 10/1968